Der Zweckverband zur Wasserversorung der Jachenhausener Gruppe hat in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 06.06.2024 Änderungen der Entschädigungssatzung, der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Verbandssatzung (VS) erlassen.
Die Satzungen wurden im Amtsblatt-Nr. 18 des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. am 31.07.2024 bekannt gemacht.
Gemäß Art. 24 Abs. 2 KommZG wird auf die Änderung der Entschädigungssatzung, der WAS und der VS hingewiesen.
Beilngries, den 22.08.2024