Konrad Kolb erhielt deshalb 1378 die lebenslängliche Nutzung einer Hofstatt in Beilngries mit der Auflage übertragen, für durchreisende Mönche jederzeit eine Herberge bereitzustellen. Auch die Reise der polnischen Königstochter Hedwig zur „Fürstenhochzeit“ nach Landshut führte 1475 über Beilngries, da in Regensburg eine Seuche ausgebrochen war.
13 Zünfte und eine wechselnde Anzahl von Händlern bzw. Krämern waren auf den Alltagsbedarf eines verhältnismäßig kleinen Einzugsgebiets eingestellt. Seit 1421 sorgten eine strenge Lebensmittelkontrolle und eine durchgreifende Überwachung der Handelswaren für Qualitätsangebote. Der geringe frei verfügbare Baugrund und die beschränkte landwirtschaftliche Nutzfläche hatten dem Zuzug und damit dem wirtschaftlichen Wachstum enge Grenzen gesetzt. So deckten die Erträge aus den Sonderkulturen von Hopfen, Zwiebeln und Weinbau auch nur den örtlichen Marktbedarf.
Vom Wein zum Bier
Dabei ist erwähnenswert, dass im Beilngrieser Raum wie im übrigen Bayern bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts nicht Bier, sondern Wein das „Nationalgetränk“ war. Die Flurbezeichnung „Weinberg“ am Hirschberger Südhang erinnert daran. Dort ist der Weinbau noch bis 1679 nachgewiesen. Als der Siegeszug des Bieres nicht mehr aufzuhalten war, entschloss sich der Rat zum Bau eines Kommunbrauhauses. Bis 1809 stand dessen Benutzung unter Aufsicht eines städtischen Braumeisters jedem Bürger offen.
Zweifellos waren die Gaststätten einst wie heute ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor der Stadt. Um 1900 lieferten immerhin noch zehn Bierbrauer genügend Nachschub. Im Revolutionsjahr 1848 suchte ein hiesiger Wirt beim Magistrat sogar um Ausschankgenehmigung von englischem Ale nach. Selbstverständlich ist die Beilngrieser Wirtschaftsgeschichte nicht ausschließlich eine Geschichte der Beilngrieser Gastwirtschaften, obgleich bereits 1447 die Einnahmen aus dem „Ungeld“, eine Art Getränkesteuer auf Wein, Bier, Met und Branntwein, nicht unerheblich waren.
Im ausgehenden Mittelalter ist innerhalb der Bürgerschaft ein gewisser Wohlstand feststellbar. Als Beleg dafür möge unter anderem die Tatsache gelten, dass spätestens ab 1545 eine öffentliche Wasserversorgung vorhanden war, deren Unterhalt durch private Zuwendungen und von den Pachtgeldern der städtischen Fischtröge getragen wurde.
Unter der Herrschaft der Fürstbischöfe
Diesem Gemeinsinn entspricht die Umschrift des ältesten Stadtsiegels, nämlich „Sigilum universitatis civium in Peylegriz“, das heißt: „Siegel der gesamten Bürgerschaft von Beilngries“. Diesem Beweis für ein bestehendes Gemeinwesen mit selbstständigem Rechtscharakter entsprach sicherlich das Streben nach kommunaler Selbstverwaltung. Aber es fehlten die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für die freie Entfaltung eines selbstbewussten Bürgertums, das entschlossen eigene Gesetze und Privilegien einem etwaigen landesherrlichen Übergriff entgegensetzen konnte. Versuche dieser Art erschöpften sich in der Argumentation, es war schon immer „uraltes Exercitio“, und ihre Billigung blieb damit dem Wohlwollen der Eichstätter Hofkanzlei anheimgestellt. Ohne Beschränkung durch ständische Einrichtungen oder städtische Privilegien konnte somit der Fürstbischof als Landsherr Gnaden, Rechte, Erlasse oder Anordnungen erteilen. Er bestellte Bürgermeister und Ratsherren in der Regel auf Lebenszeit, wobei allerdings im 16. Jahrhundert dem Rat ein Vorschlagsrecht eingeräumt wurde.
Selbstverständlich wurde die Verwaltung, einschließlich der Finanzen, laufend vom fürstbischöflichen Pfleger zu Hirschberg beziehungsweise später von Seiner Exzellenz, dem fürstbischöflichen Oberamtmann des Oberamtes Hirschberg, überwacht.